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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 38/2025
Amtlicher Teil
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Benutzungsordnung Baum- und Strauchschnittplatz der Gemeinden Urbar und Niederburg

Durch die Rhein-Hunsrück Entsorgung wurde die Benutzungsordnung für die im Kreisgebiet eingerichteten Sammelplätze angepasst. Der Baum- und Strauchschnittsammelplatz der Ortsgemeinden Urbar und Niederburg kann unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

1.

Die Nutzung ist nur Bürger/innen der Gemeinden gestattet.

2.

Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.

3.

Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, kein Rasenschnitt und keine Gartenabfälle.

4.

Das Material ist ungebündelt (kein Draht, kein Kunststoff) und ohne andere Fremdstoffe und Behältnisse (z. B. Säcke, Kartons) abzulagern.

5.

Der Durchmesser des Baum- und Strauchschnittes ist unbegrenzt und darf bis zu einer Länge von 2,50 m abgelagert werden.

6.

Wurzelstöcke sind nicht zulässig.

7.

Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.

8.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

9.

Auf dem Sammelplatz sind Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten.

10.

Ansprechpartner/in ist der/die Ortsbürgermeister/in.

Die Rhein-Hunsrück Entsorgung hat für den Sammelplatz eine entsprechend neue Beschilderung zur Verfügung gestellt, auf der die vorstehenden Punkte an den Einfahrten des Platzes jederzeit nachzulesen sind. Ich bedanke mich recht herzlich bei den fleißigen Helfern aus Niederburg, die sich im Rahmen der Zusammenarbeit um die Aufstellung der Schilder gekümmert haben!

Thorsten Plenz, Ortsbürgermeister