Aufgrund des § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 3. April 2014 (GVBl. 2014, 40) wird für die Ortsgemeinde Utzenhain folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Für die Ortsgemeinde Utzenhain wird anlässlich des 1. Wikinger Heerlager zu Utzenhain aus Gründen des öffentlichen Interesses der 02.10.2022 als Marktsonntag festgelegt.
§ 2
| (1) | An einem Marktsonntag können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Utzenhain festgesetzt werden. |
| (2) | Veranstaltungen im Rahmen des Marktsonntages sind in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen. |
§ 3
| (1) | Die Vorschriften der Gewerbeordnung und des LMAMG in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten. |
| (2) | Zuwiderhandlungen werden gemäß § 20 LMAMG als Ordnungswidrigkeit geahndet. |
§ 4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.