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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 39/2022
Amtlicher Teil
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Rechtsverordnung

über die Festlegung eines Marktsonntages in der Ortsgemeinde Utzenhain

Aufgrund des § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 3. April 2014 (GVBl. 2014, 40) wird für die Ortsgemeinde Utzenhain folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Für die Ortsgemeinde Utzenhain wird anlässlich des 1. Wikinger Heerlager zu Utzenhain aus Gründen des öffentlichen Interesses der 02.10.2022 als Marktsonntag festgelegt.

§ 2

(1)

An einem Marktsonntag können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Utzenhain festgesetzt werden.

(2)

Veranstaltungen im Rahmen des Marktsonntages sind in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.

§ 3

(1)

Die Vorschriften der Gewerbeordnung und des LMAMG in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten.

(2)

Zuwiderhandlungen werden gemäß § 20 LMAMG als Ordnungswidrigkeit geahndet.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Emmelshausen, 26.09.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
Peter Unkel, Bürgermeister