Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Hunsrück-Mittelrhein nach der konstituierenden Sitzung.
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Hunsrück Mittelrhein traten am 29. August 2024 unter dem Vorsitz von Bürgermeister Peter Unkel zur konstituierenden Sitzung zusammen.
Im öffentlichen Teil der Sitzung kamen folgende Punkte zur Beratung und Beschlussfassung:
Bürgermeister Peter Unkel verpflichtete die bei der Wahl des Verbandsgemeinderates am 09.06.2024 gewählten Ratsmitglieder namens der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 GemO), insbesondere der Schweigepflicht, der Treuepflicht, der Beachtung der Ausschließungsgründe und der Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl.
Jedem Ratsmitglied wurde das Kommunalbrevier 2024 ausgehändigt.
Der Vorsitzende verwies auf die Vorberatungen im Ältestenrat.
Er informierte dabei über die Gründe, die für eine Verkleinerung der Ausschüsse sprechen.
Nach Erörterung und Beratung beschloss der Verbandsgemeinderat mit großer Mehrheit die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein vom 21.01.2020 und beauftragte den Bürgermeister, diese Satzung auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.
a) Erste/r Beigeordnete/r
b) Beigeordnete/r (2. Vertreter/in des Bürgermeisters)
c) Beigeordnete/r (3. Vertreter/in des Bürgermeisters)
Gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO ruhte bei den folgenden Wahlen das Stimmrecht des Vorsitzenden, da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist.
a) Erste/r Beigeordnete/r
Auf Vorschlag wurde durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung Christian Stahl, wohnhaft in 55432 Damscheid, mit großer Mehrheit zum ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde wiedergewählt.
Da Herr Stahl nicht anwesend sein konnte, erfolgt die Ernennung in der folgenden Verbandsgemeinderatssitzung.
b) Beigeordnete/r (2. Vertreter/in des Bürgermeisters)
Auf Vorschlag wurde durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung Karl-Heinz Hoffmann, wohnhaft in 56281 Emmelshausen, mit großer Mehrheit zum ehrenamtlichen Beigeordneten der Verbandsgemeinde (2. Vertreter des Bürgermeisters) gewählt.
Der Gewählte erklärte, dass er die Wahl annimmt.
Bürgermeister Unkel händigte sodann dem gewählten Beigeordneten Herrn Hoffmann die Ernennungsurkunde aus. Infolge Wiederwahl entfielen Vereidigung und Amtseinführung.
c) Beigeordnete/r (3. Vertreter/in des Bürgermeisters)
Auf Vorschlag wurde durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung Björn Seis, wohnhaft in 56283 Kratzenburg, mit großer Mehrheit zum ehrenamtlichen Beigeordneten der Verbandsgemeinde (3. Vertreter des Bürgermeisters) gewählt.
Der Gewählte erklärte, dass er die Wahl annimmt.
Bürgermeister Unkel händigte sodann dem gewählten Beigeordneten Herrn Seis die Ernennungsurkunde aus, vereidigte ihn und führte ihn in sein Amt ein.
Die Ausschussbesetzung erfolgt nach Inkrafttreten der unter TOP 2 beschlossenen 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung.
Der Vorsitzende informierte über die Fraktionsbildung und bat die Fraktionen, alsbald eine Mitteilung über die Mitglieder der Fraktion, die/den Fraktionsvorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in abzugeben.
Bürgermeister Peter Unkel informierte den Rat über die derzeit geltende Geschäftsordnung und stellte den Änderungsbedarf und dessen Hintergründe vor.
Der Verbandsgemeinderat Hunsrück-Mittelrhein beschloss einstimmig, die Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte mit folgenden zwei Änderungen zu übernehmen:
1. Abweichung von § 26 Abs. 4 Satz 2 MGeschO:
Die Niederschriften über die nichtöffentlichen Sitzungen werden jedem Ratsmitglied spätestens einen Monat nach den Sitzungen zugeleitet; dies gilt nicht für Ratsmitglieder, die von der Beratung und Entscheidung nach § 9 ausgeschlossen waren.
2. Ergänzung zu § 3 Abs. 1 MGeschO:
Anträge auf Aufnahme in die Tagesordnung sollen spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Gremiensitzung eingereicht werden.
Wahl einer/eines Vertreter/s/in und einer/eines Stellvertreter/s/in in die Verbandsversammlung
Bürgermeister Peter Unkel stellte den Zweckverband „Gewerbepark Hellerwald II“ sowie die Hintergründe seiner Gründung vor.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, dass die Bestellung von Christian Stahl zum weiteren Vertreter der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein in der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Gewerbepark Hellerwald II“ sowie die Bestellung von Sascha Thönges als sein Stellvertreter wie in der vergangenen Wahlperiode aufrechterhalten werden soll.
Wahl einer/eines Vertreter/s/in der Verbandsgemeinde in den Gesamtvorstand
Der Vorsitzende erläuterte die Vorlage. Ratsmitglied Johannes Dübbelde erklärte sich dazu bereit, die Vertretung im Gesamtvorstand zu übernehmen.
Anschließend wählte der Verbandsgemeinderat einstimmig das Ratsmitglied Johannes Dübbelde als Vertreter der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein in den Gesamtvorstand des Partnerschaftsvereins Emmelshausen-Luzy für die Wahlzeit 2024-2029.
Resolution zum Erhalt des Heilig Geist-Krankenhauses in Boppard
Auch wenn das Krankenhaus nicht im Gebiet der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein liegt, so ist es doch unverzichtbar für die medizinische Versorgung der Bevölkerung in unserer Verbandsgemeinde und darüber hinaus.
Aus diesem Grund sollen die handelnden Personen und Institutionen mit einer Resolution dazu aufgefordert werden, alles dafür zu tun, das Krankenhaus in Boppard zu erhalten.
Der Verbandsgemeinderat stimmte unisono für die von Bürgermeister Peter Unkel verfasste Resolution. Deren Wortlaut ist nachstehend abgedruckt.
„Resolution zum Erhalt des Heilig Geist-Krankenhauses in Boppard
Mit Sorge verfolgen die Gremien der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein die Entwicklungen zur Zukunft des Heilig Geist-Krankenhauses in Boppard. Das Krankenhaus mit seinen anerkannten Schwerpunktkompetenzen und der dortigen Notaufnahme ist unverzichtbar für die medizinische Versorgung der Bevölkerung am Mittelrhein und im Vorderhunsrück.
Wir begrüßen ausdrücklich die Anstrengungen und jüngsten Beschlüsse des Rhein-Hunsrück-Kreises, der Stadt Boppard und der Stiftung Hospital zum heiligen Geist zum Erhalt des angesehenen Hauses mit seiner kompetenten, erfahrenen Mitarbeiterschaft.
Die kommunalen Gesellschafter und die Geschäftsführung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein fordern wir auf, nun mit Hochdruck ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, um die Zukunft seines Standortes in Boppard nachhaltig zu sichern.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz wird gebeten, dies im Interesse der medizinischen Versorgungssicherheit unserer Heimatregion nach Kräften zu unterstützen.