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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 39/2024
Amtlicher Teil
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Emmelshausen

für den Ausbau der Verkehrsanlage „Gartenstraße“ und Erneuerung der Straßenentwässerung (Kanalsanierungen im Inliner-Verfahren) im gesamten Stadtgebiet

Für den Ausbau der Gemeindestraße „Gartenstraße“ und die Erneuerung der Straßenentwässerung (Kanalsanierungen im Inliner-Verfahren) entstehen der Stadt Emmelshausen Kosten, für die gemäß § 1 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) wiederkehrende Ausbaubeiträge zu erheben sind.

Bereits Mitte Juni 2024 hatte die Verwaltung hierzu allen betroffenen Eigentümern ein entsprechendes Infoschreiben mit einer Beispielberechnung zukommen lassen. Dieses Infoschreiben kann auch auf der Homepage der Stadt Emmelshausen https://www.stadt-emmelshausen.de unter: AKTUELLES {{gt}} Aktuelles & Mitteilungen als PDF-Dokument eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Für das laufende Kalenderjahr 2024 werden beitragsfähige Ausbaukosten in Höhe von rd. 320.000,- € erwartet. Der Stadtrat Emmelshausen hat am 09. September 2024 beschlossen, dass auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag für das Jahr 2024 eine 80%ige Vorausleistung erhoben werden soll.

Nach Abzug des Gemeindeanteils (40%) und unter Berücksichtigung aller beitragspflichtigen Grundstücke der Abrechnungseinheit Emmelshausen, im Beitragsjahr 2024, ergibt sich eine Beitragsbelastung von ca. 0,11 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche.

Anfang Oktober wird die Verwaltung die Bescheide zur Erhebung der 80%igen Vorausleistung für 2024 versenden.

Für Fragen im Zusammenhang mit der Beitragsabrechnung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge können Sie sich gerne an die nachstehenden Personen wenden:

Torben Klingel:

Telefon: 06747 / 121-128

Tobias Klockner:

Telefon: 06747 / 121-156

Annemarie Schneider:

Telefon: 06747 / 121-188