Der Ortsgemeinderat hat am 18.08.2025 auf Grund der §§ 24 und 25
Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 27.06.2019 in der Fassung nach der 3. Änderung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 2 wird wie folgt neu gefasst:
§ 2 Bildung von Ausschüssen
(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
| a) | Bauausschuss |
| b) | Rechnungsprüfungsausschuss |
(2) Der Bauausschuss hat 5 Mitglieder.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat 3 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
(3) Die Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt. Die Mitglieder des Bauausschusses können aus der Mitte des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gebildet werden; mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein.
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung vom 27.06.2019 in der Fassung nach der 3. Änderung bleiben unberührt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Wiebelsheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.