Am Mittwoch, 15.02.2023, findet um 19.00 Uhr, im Gemeindehaus in Niedert, Hauptstraße 18, eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Mühlpfad-Niedert-Schwall statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Feststellen der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bericht des Jagdvorstandes |
| 4. | Kassenbericht |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 6. | Neuwahl des Jagdvorstandes für die Amtszeit ab dem 01.04.2023 |
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| a) Wahl einer Jagdvorsteherin oder eines Jagdvorstehers |
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| b) Wahl einer Beisitzerin oder eines Beisitzers als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers |
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| c) Wahl einer Beisitzerin oder eines Beisitzers als Kassenverwalterin oder Kassenverwalter |
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| d) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die ständige Vertreterin/den ständigen Vertreter der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers |
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| e) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Kassenverwalterin/den Kassenverwalter |
| 7. | Mitteilungen, Anregungen |
Alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Mühlpfad-Niedert-Schwall liegen (Mitglieder), werden hiermit zu dieser Genossenschaftsversammlung eingeladen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.