Erschließung Neubaugebiet „Oben am Dorf II“
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag für die Errichtung der Stützmauern im Rahmen der Verbreiterung der Lindenstraße als Zufahrt zum Neubaugebiet zu vergeben.
Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG); Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zum 01.01.2023
Der Rat beschloss, die Hebesätze für die Realsteuern ab dem 01.01.2023 wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A auf 345 v. H.
Grundsteuer B auf 465 v. H.
Gewerbesteuer auf 380 v. H.
Bebauungsplan zur Ausweisung von landespflegerischen Ausgleichs- und Ersatzflächen
Der Rat entschied, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ausgleichsflächen Haselheck und Auf dem Flürchen“ einzuleiten.
Photovoltaik-Anlage auf dem Gemeindehaus
Der Gemeinderat beschloss, auf dem Dach des Gemeindehauses eine Photovoltaik-Anlage zu installieren sowie das Dach zu sanieren.
Ausbau eines Wirtschaftsweges zwischen Kapelle und Aussiedlerhof
Der Ortsgemeinderat beschloss den Ausbau des Wirtschaftsweges zwischen Kapelle und Aussiedlerhof.
Pumpstation, Lärmschutz und landschaftliche Gestaltung
Der Rat beschloss die für die landschaftliche Gestaltung des Grundstückes um die Pumpstation benötigten Haushaltsmittel in den Haushaltsplan einzustellen und ein Planungsbüro bei der Gestaltung einzubinden.
Teilnahme am Förderprogramm „Zukunfts-Check Dorf 2023“
Der Ortsgemeinderat hat die Verbandsgemeindeverwaltung gebeten, die Kreisverwaltung entsprechend zu informieren, die Ortsgemeinde im Förderantrag zum Förderprogramm zu berücksichtigen.
Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verbandsgemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Forstamt zu beauftragen, eine Zuwendung aus dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes für die Ortsgemeinde Schwall zu beantragen.
Jahresabschluss 2021
Der Ortsgemeinderat erteilte, nachdem er den Jahresabschluss festgestellt hatte, dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein sowie den Beauftragten des Bürgermeisters Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO.
Grundstücksangelegenheiten
Der Rat stimmte dem Ankauf von Grundstücken zu.