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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 40/2023
Amtlicher Teil
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Straßenreinigungspflicht

Bei einem Rundgang durch die Gemeinde wurde festgestellt, dass einige Anwohner ihrer Straßenreinigungspflicht nur unzureichend oder gar nicht nachkommen. Die Pflicht zur Reinigung der Anliegerstraßen ergibt sich aus der Gemeindesatzung. Insbesondere sind Schmutz, Unkraut und Wildwuchs von den Gehwegen und Rinnsteinen zu entfernen. Im Winter sind diese von Schnee und Eis freizuhalten. Ich bitte um entsprechende Beachtung und bedanke mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die somit zu einem positiven Erscheinungsbild der Ortsgemeinde beitragen.

Rainer Steeg, Ortsbürgermeister