Im März dieses Jahres hatte die Verwaltung bereits die Beitragserhebung zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen in der Abrechnungseinheit „St. Goar-Biebernheim“ angekündigt. Für den Ausbau der Gemeindestraße „An der Bach“ werden wiederkehrende Beiträge im Umfang von ca. 1,50 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche erwartet.
Im Kalenderjahr 2022 sind für vorgenannte Ausbaumaßnahme erste beitragsfähige Kosten in Höhe von rd. 154.600 € angefallen, die nunmehr zur Abrechnung kommen.
Für das laufende Kalenderjahr 2023 werden weitere beitragsfähige Ausbaukosten in Höhe von rd. 356.600 € erwartet. Der Stadtrat Sankt Goar hat am 12. Juli 2023 beschlossen, dass mit der Abrechnung 2022 gleichzeitig auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag für das Jahr 2023 eine 70-prozentige Vorausleistung erhoben werden soll.
Nach Abzug des Gemeindeanteils (35 %) und unter Berücksichtigung aller beitragspflichtigen Grundstücke in der Abrechnungseinheit „St. Goar-Biebernheim“ sowie des Umfangs der Vorausleistungserhebung für 2023 (70%), beträgt die gesamte Beitragsbelastung aus der Abrechnung 2022 und der Vorausleistung für 2023
rd. 0,76 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche.
Die Beitragsbescheide werden in Kürze versandt.