Titel Logo
Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 40/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wiederkehrende Ausbaubeiträge für den Straßenausbau in der Stadt Sankt Goar (Abrechnungseinheit St. Goar-Biebernheim) werden angefordert

Im März dieses Jahres hatte die Verwaltung bereits die Beitragserhebung zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen in der Abrechnungseinheit „St. Goar-Biebernheim“ angekündigt. Für den Ausbau der Gemeindestraße „An der Bach“ werden wiederkehrende Beiträge im Umfang von ca. 1,50 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche erwartet.

Im Kalenderjahr 2022 sind für vorgenannte Ausbaumaßnahme erste beitragsfähige Kosten in Höhe von rd. 154.600 € angefallen, die nunmehr zur Abrechnung kommen.

Für das laufende Kalenderjahr 2023 werden weitere beitragsfähige Ausbaukosten in Höhe von rd. 356.600 € erwartet. Der Stadtrat Sankt Goar hat am 12. Juli 2023 beschlossen, dass mit der Abrechnung 2022 gleichzeitig auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag für das Jahr 2023 eine 70-prozentige Vorausleistung erhoben werden soll.

Nach Abzug des Gemeindeanteils (35 %) und unter Berücksichtigung aller beitragspflichtigen Grundstücke in der Abrechnungseinheit „St. Goar-Biebernheim“ sowie des Umfangs der Vorausleistungserhebung für 2023 (70%), beträgt die gesamte Beitragsbelastung aus der Abrechnung 2022 und der Vorausleistung für 2023

rd. 0,76 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche.

Die Beitragsbescheide werden in Kürze versandt.