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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 40/2024
Amtlicher Teil
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Unvermutete überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein

Öffentliche Bekanntmachung

Unvermutete überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Hunsrück-Kreises hat aufgrund des § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 111 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) und § 14 des Landesgesetzes über den Rechnungshof (RHG) und der Nr. 4 der Verwaltungsvorschrift zu § 14 RHG die Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein geprüft. Diese unvermutete Kassenprüfung fand am 29. und 30.04.2024 statt und erstreckte sich auf den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 30.04.2024. Das Schwergewicht der Prüfung lag auf den Geschäftsvorfällen des laufenden Haushaltsjahres.

Gemäß § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung hat der Bürgermeister den Verbandsgemeinderat am 17.09.2024 über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet. Der komplette Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfamtes des Rhein-Hunsrück-Kreises und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen vom 07.10.2024 bis 15.10.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, Zimmer 106, öffentlich aus.

Emmelshausen, den 18.09.2024
Peter Unkel, Bürgermeister