Vollzug der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein vom 08.07.2020 - AEntwS -
Die Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein werden am Mittwoch, 18.10.2023, eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Anschlusses der Grundstücksentwässerungsanlagen der bebauten Grundstücke in den Neubaugebieten „Hinter dem kurzem Wieschen“ und „Auf dem kurzen Wieschen“ in der Ortsgemeinde Perscheid vornehmen.
Auf der Grundlage des Landeswassergesetzes und den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans wurden die Baugebiete im Trennsystem kanalisiert. D. h., es wurde je ein Hausanschluss für Schmutz- und Regenwasser verlegt. Schmutz- und Regenwasser dürfen somit nur getrennt an die jeweils dafür bestimmten Abwasserleitungen angeschlossen werden. Der Anschluss von Drainagewasser ist generell nicht erlaubt.
Grund der Überprüfung sind festgestellte Schmutzwasserablagerungen im Zulauf der Regenrückhaltebecken, die auf einen oder mehrere Fehlanschlüsse hindeuten.
In den Straßen Am Südwall, Haus-Nrn. 1 bis 8, und Am Dorfbrunnen, Haus-Nrn. 8 und 10A, wird bei den Anwesen der Anschluss über die Privatgrundstücke geprüft.
Nach § 17 der AEntwS sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke berechtigt, die Abwasseranlagen auf den Grundstücken zu überprüfen. Den damit beauftragten Personen ist zu allen Teilen der Anlagen Zutritt zu gewähren. Grundstückeigentümer und Besitzer sind verpflichtet, die Ermittlungen und Überprüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückeigentümer unverzüglich zu beseitigen.
Ein genauer Zeitpunkt der jeweiligen Grundstücksüberprüfung kann wegen der Vielzahl nicht mitgeteilt werden. Vorgesehen ist die Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen ab 10:00 Uhr. Ein ungehinderter Zutritt auf die Grundstücke bitten wir zu gewährleisten. Kontrollschächte sind sichtbar freizulegen.