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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 41/2024
Amtlicher Teil
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Ney

über die 1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich dem Ortsgemeinderat zuleiten.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Zimmer 209, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Ney haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an finanzen@vg-hm.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ney, 07.10.2024 — Sascha Thönges, Ortsbürgermeister