Anpassung der Energiesparrichtlinie
Der Gemeinderat beschloss die Änderung des § 5 Förderung Absatz 1 der Energiesparrichtlinie wie folgt:
„Der Eigenanteil je Energieberatung vor Ort von 40 € für Mieter von Wohnhäusern und Hauseigentümer wird von der Ortsgemeinde übernommen.“
Auf die gesonderte Bekanntmachung der Energiesparrichtlinie wird verwiesen.
Auftragsvergaben
Der Gemeinderat erteilte den Auftrag für Malerarbeiten an der Leichenhalle innen in Höhe von 1.278,37 € und für Malerarbeiten an der Leichenhalle Fassade in Höhe von 7.034,11 €.