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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 41/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Entscheidung zum Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages für das Gebiet der Stadt Oberwesel

Die Stadt Oberwesel gibt gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der Stadtrat der Stadt Oberwesel in seiner Sitzung am 17.09.2025 beschlossen hat, das Angebot der Westenergie AG zum Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG für das Gebiet der Stadt Oberwesel für die am 01.07.2026 beginnende und am 30.06.2046 endende Vertragslaufzeit anzunehmen.

Zuvor war das Auslaufen des bisherigen Gaskonzessionsvertrages zum 30.06.2026 von der Stadt Oberwesel am 21.01.2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Innerhalb der von der Stadt Oberwesel dabei bestimmten Interessenbekundungsfrist hat ein Energieversorgungsunternehmen sein Interesse am Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der Stadt Oberwesel bekundet. Das Interesse bekundende Unternehmen wurde dann mit Schreiben vom 05.05.2025 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Das Unternehmen, die Westenergie AG, hat schließlich ein Angebot eingereicht.

Die Prüfung des Angebotes der Westenergie AG durch den Stadtrat Oberwesel erfolgte in der Sitzung am 17.09.2025 und führte zu dem zuvor bereits erwähnten Annahmebeschluss. Maßgeblich für diesen Beschluss war, dass die Westenergie AG eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Gas gewährleisten kann.

Oberwesel, 30.09.2025  —  gez. Jan Zimmer,
Stadt Oberwesel  —  Stadtbürgermeister