Titel Logo
Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 42/2022
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Änderung der Verkehrsregelung

im Bereich der Heer- u. Oberstraße, der Rheinstraße, sowie an den Parkplätzen entlang der B9 in St. Goar

Ab Mittwoch, 02.November 2022 wird die Verkehrsregelung der Heerstraße und der Oberstraße, entsprechend den Vorjahren, wieder von der Fußgängerzone in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt. Während dieser Zeit ist das Parken in gekennzeichneten Flächen in der Heerstraße von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit Parkscheibe für die Dauer von einer Stunde erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass in dem verkehrsberuhigten Bereich nur mit Schrittgeschwindigkeit (das sind 4-7 km/h) gefahren werden darf.

Die bisherigen gebührenpflichtigen Parkflächen im Bereich B9 Kernstadt-Parkanlage (vom Hansenplatz bis zum Lotsenplatz) sind gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung nutzbar.

In der Rheinstraße können die Fahrzeuge ebenfalls gebührenfrei geparkt werden. Jedoch muss hier von Montag bis Samstag jeweils von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Parkscheibe eingelegt werden. Die Parkzeit beträgt eine Stunde.

Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
-als untere Straßenverkehrsbehörde-