Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 aufgrund der §§ 24 und25 Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung zur Änderung derHauptsatzung vom 28.11.2019 beschlossen, die hiermit bekanntgemacht:
Artikel 1 - Inhalt der Änderungen
| 1. | § 2 wird wie folgt neu gefasst: |
§ 2 Ausschüsse des Ortsgemeinderates
| (1) | Der Ortsgemeinderat bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss. Bei Bedarf werden weitere Ausschüsse gebildet, u.a. ein Bauausschuss und ein Forstausschuss. |
| (2) | Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zwei Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter. Die Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt. |
| (3) | Die weiteren Ausschüsse haben drei Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter. Die Mitglieder und Stellvertreter dieser Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Gemeinderates und / oder sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gewählt. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen gemäß § 44 Absatz 1 GemO Mitglied des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. |
| 2. | § 4 – Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister wird im Absatz 1 Nr. 3 wie folgt neu gefasst: |
3. Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haushaltssatzung; die Entscheidung hat im Benehmen mit den Beigeordneten zu erfolgen;
| 3. | § 8 (neu) mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: |
§ 8 Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter
| (1) | Die Inhaber von sonstigen gemeindlichen Ehrenämter, u.a. die Schriftführer im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 GemO, erhalten eine Aufwandsentschädigung. |
| (2) | Entsprechend § 18 Absatz 4 GemO wird die Aufwandsentschädigung für den Schriftführer im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 GemO auf 75 Euro je Sitzung (Pauschale) festgesetzt. |
| (3) | § 6 Absatz 2 gilt entsprechend. |
4. Änderung der Paragraphierung
Aus dem bisherigen § 8 – Inkrafttreten wird der neue § 9 – Inkrafttreten.
Artikel 2 - Inkrafttreten der Änderungssatzung
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung vom 28.11.2019 bleiben unberührt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:
| 1. | die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Beulich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jemand diese Verletzung geltend machen.