Es häufen sich Beschwerden über Eigentümer von Hunden, die ihre Tiere in der Ortslage, auf Wirtschaftswegen beziehungsweise auf Feldern, widerrechtlich führen, beziehungsweise laufen lassen. Die einschlägigen Vorschriften sollten beziehungsweise dürften doch bekannt sein. Es wird daher um entsprechende Rücksichtnahme gebeten, insbesondere mit Bezug auf das freie Laufen der Tiere und die damit einhergehenden Hinterlassenschaften auf landwirtschaftlichen Flächen. Herzlichen Dank.