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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 42/2025
Amtlicher Teil
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Aus der Arbeit der Verbandsgemeindegremien

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Hunsrück Mittelrhein traten am 25. September 2025 unter dem Vorsitz von Bürgermeister Peter Unkel zu einer weiteren Sitzung zusammen.

Im öffentlichen Teil der Sitzung kamen folgende Punkte zur Beratung und Beschlussfassung:

11. Änderung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Emmelshausen - Teilplan "Windenergienutzung" in der isolierten Positivplanung gem. § 245 e Abs. 1 BauGB;

a) Beratung und Beschlussfassung über potentielle Standorte

b) Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung des Verfahrens

c) Einholung der landesplanerischen Stellungnahme und Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren

Bürgermeister Unkel stellte die Hintergründe der 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan „Windenergie“ vor. Er ging hierbei auch auf das Wind-an-Land-Gesetz ein, das verbindliche Flächenziele für den Ausbau von Windenergie festlegt, sowie die übergeordnete Planung im Rahmen des regionalen Raumordnungsplans.

Der Vorsitzende betonte besonders das Spannungsfeld zwischen den Belangen der Bevölkerung und der Natur sowie andererseits, neben ökologischen Gesichtspunkten, den positiven finanziellen Auswirkungen von Windenergie für die Gemeinden.

Gleichzeitig wies er auf das außerordentliche Engagement im gesamten Rhein-Hunsrück-Kreis beim Ausbau von Windenergie hin und stellte besonders heraus, dass allein in der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein bereits jetzt dreimal mehr Energie durch Windenergie erwirtschaftet wird, als hier verbraucht wird.

Im Rahmen des in der Sitzung des Verbandsgemeinderates zu fassenden Beschlusses war noch nicht über die Standorte zu entscheiden, die tatsächlich umgesetzt werden sollen. Die Entscheidung über das Ob und das Wie ist erst im Laufe der weiteren Planungsschritte durch den Rat zu treffen.

Herr Schmitz, KARST Ingenieure, stellte im Folgenden die einzelnen von insgesamt 10 Gemeinden gemeldeten potentiellen Windkraftflächen vor. Er ging hierbei auch auf mögliche Probleme der vorgeschlagenen Flächen ein und erläuterte diese.

Sofern Gemeinden beschließen sollten, auf die Ausweisung von zunächst angemeldeten Flächen für Windkraftanlagen zu verzichten, werden diese aus dem Planverfahren herausgenommen.

Es folgte eine rege Diskussion zwischen den Gremienmitgliedern.

Einerseits wurden die finanziellen Aspekte von Windkraftanlagen für die einzelnen Gemeinden herausgehoben. Mangels anderer Einnahmequellen sowie der bekannterweise mangelhaften finanziellen Ausstattung der Kommunen handele es sich hierbei um eine Möglichkeit, Einnahmen zu generieren und somit ggf. auf die Anhebung von Steuersätzen zu verzichten und dennoch finanziell handlungsfähig zu bleiben. Weiterhin seien ökologische Gesichtspunkte im Rahmen des Klimawandels zu beachten.

Andererseits wurden die Belange der Bevölkerung sowie der Natur diskutiert.

Die Menschen im Rhein-Hunsrück-Kreis sowie auch in der Verbandsgemeinde seien bereits sehr vielen Windkraftanlagen ausgesetzt. Gleichzeitig gibt es in anderen Teilen Deutschlands kaum Windkraft.

Beim Bau von Windkraftanlagen auf Waldflächen müssten diese abgeholzt und an anderer Stelle im Rahmen von Ausgleichsfällen neu gepflanzt werden.

Es wurde aus der Mitte des Gremiums vorgeschlagen, man solle zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens noch keine Barriere für weitere Planungen aufbauen. Erst im Rahmen der Beratungen in den Gemeindegremien und der Detailprüfung der aus diesen Beratungen vorgeschlagenen Windkraftstandorte ergebe sich das weitere Vorgehen. Gerade diese Standortfrage solle zunächst in den betroffenen Gemeinden direkt vor Ort diskutiert werden.

Der Vorsitzende betonte besonders, dass die Verwaltung sich offenhält, dem Verbandsgemeinderat weitere Kriterien für mögliche Standorte vorzuschlagen, die die Unterschiede in der Eingriffsintensität auf Mensch und Natur angemessen berücksichtigen. Zum jetzigen Zeitpunkt lägen ohne weitere Prüfungen jedoch noch nicht genügend Informationen vor, um solche Kriterien eventuell festsetzen zu können.

Der Verbandsgemeinderat fasste sodann mehrheitlich folgende Beschlüsse:

a)

Der Verbandsgemeinderat nahm die vorgestellten potentiellen Standorte zur Kenntnis und beschloss zunächst alle sich aus der Ergebniskarte ergebenden Flächen in die Vorentwurfsunterlagen und damit ins weitere Verfahren aufzunehmen.

b)

Der Verbandsgemeinderat beschloss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Flächennutzungsplan – Teilplan „Windenergienutzung“ erneut fortzuschreiben. Mit dieser Änderung sollen gem. § 245 e Abs. 1 BauGB zusätzliche Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Emmelshausen ausgewiesen werden.

Die Fortschreibung erhält die Bezeichnung: 11. Änderung des Flächennutzungsplans – Teilplan „Windenergienutzung“.

Die Kosten der Planfortschreibung der Verbandsgemeinde sind nach Wirksamkeit der 11. Fortschreibung durch die begünstigten Gemeinden im Verhältnis der neu errichteten WEA zu erstatten.

c)

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, nach Fertigstellung der Vorentwurfsunterlagen durch das Planungsbüro die landesplanerische Stellungnahme (§ 20 LPlG) einzuholen und das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

d)

Vor Fortsetzung des Verfahrens sind die Gemeinden gehalten, formelle Ratsbeschlüsse über die Standorte zu fassen und diese der Verbandsgemeindeverwaltung vorzulegen.

Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Der Vorsitzende stellte die Änderungen in der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr vor, die auf geänderten landesrechtlichen Vorgaben basieren.

Der Verbandsgemeinderat Hunsrück-Mittelrhein beschloss sodann einstimmig die neue Satzung.

Weiterführung der Kampagne GELOBTES LAND;

Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

Der Vorsitzende informierte über die Kampagne GELOBTES LAND und verwies auf die vergangene Vorstellung im Verbandsgemeinderat durch Frau Wagner vom Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück.

Der Verbandsgemeinderat stimmte einstimmig der jährlichen Förderung für die Kampagne GELOBTES LAND in Höhe von je 4.820,20 € für die Haushaltsjahr 2026 bis 2028 zu.

Beabsichtigte Verschmelzung der Hunsrück-Touristik GmbH mit der Naheland-Touristik GmbH zur neuen Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH und Beitritt zum zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e. V.

Bürgermeister Unkel erläuterte, dass die Bildung größerer Einheiten im Tourismusbereich Voraussetzung für weitere Förderungen des Landes sei und effektiveres Agieren ermögliche.

Fragen zu den Aufgaben des Tourismusverbandes wurden beantwortet.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig,

1.

der vorgesehenen Verschmelzung der Hunsrück-Touristik GmbH mit der Naheland-Touristik GmbH zur neuen Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH und dem damit verbundenen Finanzierungsmodell zuzustimmen.

2.

das Ausscheiden als Gesellschafter der Hunsrück-Touristik GmbH und die Übertragung seiner Anteile/Stammeinlage an den Landkreis Rhein-Hunsrück.

3.

den Eintritt als ordentliches Mitglied in den neu zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e. V. Ebenso wurde die produktbezogene Beteiligung an Produkteinheit 1 und Produkteinheit 3 beschlossen.

4.

Der Bürgermeister wurde mit der Vornahme der für die Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Willenserklärungen beauftragt.

Verbandsgemeindeverwaltung
Hunsrück-Mittelrhein