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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 43/2022
Amtlicher Teil
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Ney

In unserer Satzung über die Straßenreinigung ist geregelt, dass die Eigentümer aller bebauten oder unbebauten Grundstücke zur Reinigung der Bürgersteige sowie zur Straßenreinigung verpflichtet sind. Auch sind Hecken und Bäume so zu pflegen und zurückzuschneiden, dass diese nicht in den öffentlichen Raum ragen. Ich möchte euch bitten dies zu beachten und einzuhalten, vielen Dank!

Sascha Thönges, Ortsbürgermeister