Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Pfalzfeld hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gegeben wird:
Der Ortsgemeinderat Pfalzfeld beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Unter dem Hausbayer Weg“ einzuleiten. Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Flächen in der Gemarkung Pfalzfeld, Flur 14, Flurstücke Nrn. 36, 37, 38, 39, 41/1, 41/2 und 41/3.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Unter dem Hausbayer Weg“ tragen.
Das Bebauungsplanverfahren soll gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Inhalt des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung eines Neubaugebietes westlich der Ortslage in Richtung Hausbay, um den örtlichen Bedarf an Wohnbauflächen zu decken.
Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt: