Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Utzenhain hat in seiner Sitzung am 11.10.2022 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gegeben wird:
Der Ortsgemeinderat Utzenhain beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Die Zarstwies“ einzuleiten. Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Flächen in der Gemarkung Utzenhain, Flur 10, Flurstücke 4/3, 6/1, 7/2, 8/2, 9/2, 10/2 und in Flur 15 das Flurstück 159 tlw..
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Die Zarstwies“ tragen.
Das Bebauungsplanverfahren soll gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Inhalt des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung eines Neubaugebietes entlang der Hauptstraße in Richtung Gründelbachtal, um den örtlichen Bedarf an Wohnbauflächen zu decken.
Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt: