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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 43/2023
Amtlicher Teil
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Straßenreinigungspflicht

Ich möchte noch einmal auf die Straßenreinigungspflicht hinweisen. Hierzu gehört neben dem Zurückschneiden von Hecken, Büschen oder Bäumen auch das Säubern der Gehwege und Rinnensteine von Schmutz, Unkraut und Wildwuchs. In den Wintermonaten kommt noch Schnee und Eis freizuhalten. Geregelt ist dies alles in der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde.

Sascha Thönges, Ortsbürgermeister