Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Ortsbürgermeister Achim Seis verpflichtete das bei der Wahl des Ortsgemeinderates am 09.06.2024 gewählte Ratsmitglied Joachim Mallmann durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung eines weiteren Beigeordneten (dritter Vertreter des Ortsbürgermeisters)
Der Gemeinderat wählte Herrn Jürgen Hickmann als weiteren Beigeordneten (dritter Vertreter des Ortsbürgermeisters) der Ortsgemeinde Dörth.
Ortsbürgermeister Achim Seis händigte sodann dem neu gewählten (Dritten) Beigeordneten Jürgen Hickmann die Ernennungsurkunde aus, vereidigte ihn und führte ihn in sein Amt ein.
Bildung und Übertragung eines Geschäftsbereiches auf einen Beigeordneten
Der Ortsgemeinderat stimmte der Bildung und Übertragung eines Geschäftsbereiches gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dörth auf den Beigeordneten, Herrn Jürgen Hickmann, zu.
Der Geschäftsbereich des Beigeordneten der Ortsgemeinde Dörth umfasst folgende Aufgabengebiete: Gemeindliche Kindertagesstätte „Pusteblume“ (mögliche Belegplätze für Firmen des Industriegebietes und Eingliederung in einen Zweckverband zur Verwaltung Kommunaler Kindergärten der VG Hunsrück Mittelrhein), Mehrgenerationenprojekt einschließlich dessen Umsetzung, Entwicklung des Wohnbaugebietes „Gilgenhöchst“, Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden und Grundstücken, Betreuung (u. a. inhaltliche Gestaltung) der gemeindlichen Homepage.
Im Anschluss übertrug Ortsbürgermeister Seis mit Wirkung vom 08.10.2024 den besagten Geschäftsbereich an den Beigeordneten Jürgen Hickmann.
5. Änderung Bebauungsplan "Budenbach"
Der Ortsgemeinderat beschloss das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Budenbach“ einzuleiten und nahm den Planentwurf nebst Textfestsetzungen des Planungsbüros an.
Des Weiteren wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein gebeten, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und im Anschluss die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden am Verfahren zu beteiligen.
Satzung der Ortsgemeinde Dörth über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)
Der Ortsgemeinderat beschloss die Satzung der Ortsgemeinde Dörth über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung).
Auf die gesonderte Veröffentlichung der Satzung wird verwiesen.
Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat stimmte der Rückabwicklung von drei Kaufverträgen im Neubaugebiet „Am Dorngarten II“ zu.