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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 44/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Oberwesel

Vergabe von Hausnummern und Straßennamen im Baugebiet „Schlossfeld“ der Stadt Oberwesel ST Dellhofen

Aufgrund des § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), des § 2 der Gemeindeordnung (GemO) und des Beschlusses des Stadtrats Oberwesel vom 17.09.2025, erhalten die Straßen im Baugebiet „Schlossfeld“ folgende Hausnummern:

Straßenname: „Am Schlosspark“

Flur

Flurstück-Nr.:

Hausnummer

13

342/28

16

13

342/29

18

13

342/30

20

13

342/32

22

13

342/33

24

13

342/34

26

13

342/25

28

13

342/24

30

13

342/31

32

13

342/31

34

13

342/22

36

13

342/26

38

13

346/1

40

13

346/4

42

13

346/3

44

Die Hausnummer ist in der Regel am Hauseingang anzubringen. Sie muss in jedem Fall von der Straße aus erkennbar sein. In Zweifelsfällen bestimmt das zuständige Ordnungsamt die Stelle, an der die Hausnummer anzubringen ist.

Zur weiteren Orientierung liegt auf die Dauer von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eine Katasterkarte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Verwaltungsstelle Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 101.1, 56281 Emmelshausen, zur Einsicht offen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Emmelshausen, 21.10.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
für die Stadt Oberwesel
Peter Unkel,
Bürgermeister