Am Dienstag, den 14.11.2023 findet um 11:00 Uhr im Verwaltungsgebäude des Zweckverbandes eine Sitzung des Werkausschusses statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Bericht zum 30.09.2023 |
| 2. | Beratung über den Wirtschaftsplan 2024 mit Satzung, Finanz-, Vermögens- und Erfolgsplan sowie Stellenübersicht |
| 3. | Auftragsvergaben |
| 3a) Erneuerung Fernwirk- und Automatisierungstechnik 3.+4. BA |
| 3b) Instandsetzung linke Wasserkammer Wasserwerk, Anlagen- und Rohrleitungsbau, EMSR |
| 3c) Rahmenvertrag Wasserzählerwechsel 2024 |
| 4. | Anfragen und Mitteilungen |
RheinHunsrück Wasser senkt den Wasserpreis für 2023
Wegen gestiegener Kosten, vor allem im Energiebereich, musste der RheinHunsrück Wasser Zweckverband für das Jahr 2023 den Arbeitspreis pro m³ Wasser auf 2,70 Euro zzgl. 7 % MwSt. anpassen.
In unserem Kundeninformationsschreiben vom 07.02.2023 teilten wir unseren Kunden bereits mit, dass sich der Arbeitspreis für 2023 absehbar wieder reduzieren wird. Die von der Bundesregierung verabschiedete „Strompreisbremse“ konnte leider auch zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht konkret bei der Wasserpreiskalkulation berücksichtigt werden. Der Förderprozess war noch nicht abschließend geklärt.
Nach inzwischen vorherrschender Klarheit über das Prozedere erfolgte eine umfassende Neukalkulation, bei der neben dem Wirken der „Strompreisbremse“ auch weitere Kostenentwicklungen überprüft und berücksichtigt wurden. In der Verbandsversammlung des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes vom 19.09.2023 konnte nun die Senkung des Wasserpreises pro m³ Wasser, rückwirkend zum 01.01.2023 von 2,70 Euro auf 2,20 Euro zzgl. 7 % MwSt. beschlossen werden.
Um für unsere Kunden noch in diesem Jahr eine Entlastung zu schaffen, haben wir uns dazu entschieden, den letzten in diesem Jahr fälligen Abschlag am 28.12.2023 auszusetzen.
Das bedeutet, dass an diesem Fälligkeitstermin keine Zahlung erforderlich ist und natürlich auch keine Abbuchung vom Konto erfolgt, sollte ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen.
Die endgültige Abrechnung für 2023 erfolgt dann wie gewohnt im Rahmen der Jahresabrechnung, welche unsere Kunden ca. Anfang Februar 2024, unter Berücksichtigung des reduzierten Arbeitspreises und der schon geleisteten Abschlagszahlungen, erhalten.
Frostschutz der Wasserzähler
Der Winter naht und damit auch die Gefahr, dass die Wasserzähler durch Frosteinwirkung beschädigt werden.
Generell ist der Kunde für den Frostschutz an den Leitungen und am Wasserzähler verantwortlich. Das heißt, dass alle Reparaturkosten, die durch Frosteinwirkung entstehen, vom Hauseigentümer zu tragen sind. Austretende Wassermengen werden ebenfalls an den Hauseigentümer weiterberechnet.
Unser Tipp:
Sämtliche Leitungen, die im Winter nicht gebraucht werden, insbesondere im Garten, an der Terrasse oder in der Garage, abstellen und entleeren.
Der Hausanschluss und der Wasserzähler sollten ebenfalls mit geeigneten Dämmstoffen gegen Frosteinwirkungen geschützt werden.
Den Stand Ihres Wasserzählers sollten Sie häufiger kontrollieren. Wenn der Zählerstand beängstigend schnell ansteigt oder wenn der Zähler auch dann läuft, wenn im Haus kein Wasser gebraucht wird, ist irgendetwas nicht in Ordnung. Dann sollte möglichst schnell ein Installateur die Anlage prüfen und instand setzen.