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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 45/2025
Amtlicher Teil
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Die Verwaltung wird in den kommenden Tagen die wiederkehrenden Ausbaubeiträge für das Jahr 2024 abrechnen und gleichzeitig gemäß Beschluss des Stadtrates Sankt Goar vom 07.10.2025 auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag für das Jahr 2025 eine Vorausleistung im Umfang von 90 % der erwarteten beitragsfähigen Kosten anfordern.

Da die tatsächlichen beitragsfähigen Kosten für den Ausbau der Gemeindestraße „An der Bach“ im Kalenderjahr 2024 mit rd. 498.000 € niedriger ausfielen, als im vergangenen Jahr für die Erhebung der Vorausleistung angenommen, ergibt sich aus der Endabrechnung ein Guthaben.

Für die beschlossene Vorausleistung 2025 im Umfang von 90 % sind für den Ausbau der Gemeindestraße „An der Bach“ weitere voraussichtlich beitragsfähige Kosten von rd. 12.240 € zu berücksichtigen. Für die beiden weiteren geplanten Ausbaumaßnahmen in der Abrechnungseinheit St. Goar-Biebernheim (Ausbau der Gemeindestraße „Im Stockgarten“ und Erneuerung der Bürgersteige und Straßenbeleuchtung im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt der K 100/„Pfalzfelder Straße“) werden in 2025 noch keine Kosten erwartet.

Nach Verrechnung der Guthaben aus der Endabrechnung 2024 mit der anzufordernden Vorausleistung für das Jahr 2025 verbleibt noch ein Guthaben. Insofern alle Beiträge aus dem vorangegangenen Beitragsbescheid des Jahres 2024 entrichtet worden sind, erhalten die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer in diesem Jahr eine Beitragsrückerstattung.

Die Beitragsbescheide werden in Kürze versandt.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein