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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 46/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes Dörth

über die Möglichkeit zur

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen

2. Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen wird am 17.11.2022 den Mitgliedern der Verbandsversammlung zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 21.11.2022 bis 05.12.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Zweckverbandes zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner im Gebiet des Zweckverbandes haben die Möglichkeit, innerhalb der Frist der Offenlage beim RheinHunsrück Wasser Zweckverband, 56281 Dörth, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an den RheinHunsrück Wasser Zweckverband oder elektronisch an info@rhwasser.de einzureichen. Die Verbands­versammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Peter Unkel,
Verbandsvorsteher
RheinHunsrück Wasser
- Zweckverband -