Die Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein macht darauf aufmerksam, dass am 15. November 2022 folgende Abgaben fällig waren:
Grundsteuer — IV. Quartal 2022
Hundesteuer — IV. Quartal 2022
Gewerbesteuer — IV. Quartal 2022
Abwasserentgelte — IV. Quartal 2022
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt. Sie werden aufgefordert, die offenstehenden Beträge umgehend an die Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein zu überweisen.
Ansonsten werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage
ab gerechnet 1 von Hundert des
auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.