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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 46/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung einer Widmung für die Stadt Emmelshausen

Der Stadtrat Emmelshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.10.2023 den Beschluss zur Widmung von gemeindlichen Verkehrsanlagen gemäß dem Wortlaut folgender Widmungsverfügung gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Der Stadtrat Emmelshausen widmet gemäß § 36 Abs. 1 des Landestraßengesetzes (LStrG) von Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Verkehrsanlagen

gemäß § 3 Ziffer 3 a LStrG als Gemeindestraßen und folgende Wege

gemäß § 3 Ziffer 3 b, Unterbuchstabe aa LStrG als Gehwege.

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist der beigefügte Lageplan auf dem die gewidmeten Gemeindestraßen sowie Gehwege zeichnerisch dargestellt sind.

Die Widmungsverfügung und der Lageplan können gemäß §§ 7 Abs. 1 Ziffer 1 und 8 Abs. 1 und 2 der Durchführungsverordnung zu § 27 der Gemeindeordnung während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, Emmelshausen, Zimmer 004, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Ein Widerspruch per einfacher E-Mail genügt nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form.

Emmelshausen, den 08.11.2023 — 
Verbandsgemeindeverwaltung — 
Hunsrück-Mittelrhein  —  Peter Unkel,
Für die Stadt Emmelshausen  —  Bürgermeister