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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 46/2025
Amtlicher Teil
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gemäß § 37 Landesstraßengesetz für die Ortsgemeinde Dörth

Der Ortsgemeinderat Dörth hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.10.2024 den Beschluss zur förmlichen Einziehung der nachfolgend aufgeführten Gemeindestraße in der Ortsgemeinde Dörth gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Die Ortsgemeinde Dörth zieht gemäß § 37 des Landestraßengesetzes (LStrG) von Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Verkehrsanlage in der Gemarkung Dörth ein:

Straße

Flur

Flurstücke

Schottelstraße

9

14/1 und 12/43.

Bestandteil dieser Verfügung ist der beigefügte Lageplan, auf dem die einzuziehende Teilfläche der Gemeindestraße zeichnerisch dargestellt ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Ein Widerspruch per einfacher E-Mail genügt nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form.

Emmelshausen, den 31.10.2025 — 
Verbandsgemeindeverwaltung — 
Hunsrück-Mittelrhein — Peter Unkel,
Für die Ortsgemeinde Dörth  —  Bürgermeister