Der Ortsgemeinderat Dörth hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.10.2024 den Beschluss zur förmlichen Einziehung der nachfolgend aufgeführten Gemeindestraße in der Ortsgemeinde Dörth gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Die Ortsgemeinde Dörth zieht gemäß § 37 des Landestraßengesetzes (LStrG) von Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Verkehrsanlage in der Gemarkung Dörth ein:
| Straße | Flur | Flurstücke |
| Schottelstraße | 9 | 14/1 und 12/43. |
Bestandteil dieser Verfügung ist der beigefügte Lageplan, auf dem die einzuziehende Teilfläche der Gemeindestraße zeichnerisch dargestellt ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Ein Widerspruch per einfacher E-Mail genügt nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form.