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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 48/2024
Amtlicher Teil
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Wiebelsheim

Nachdem mittlerweile im Bürgerhaus auch ein Bürgerbüro eingerichtet wurde, möchte ich Ihnen auch eine Bürgersprechstunde anbieten.

Die erste Bürgersprechstunde findet am Mittwoch, 11.12.2024, von 18 – 19 Uhr im Bürgerbüro im Bürgerhaus statt.

Straßenreinigungspflicht

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Straßenreinigungspflicht und die Verpflichtung zum Rückschnitt von Grünbewuchs hinweisen. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Wiebelsheim sind die Grundstückseigentümer verpflichtet die an ihrem Grundstück gelegenen Straßen, einschließlich Gehwege, Parkstreifen und Straßenrinnen entsprechend zu reinigen. Weiterhin sind Bäume, Hecken oder Ziersträucher, deren Bewuchs auf öffentliche Straßen ragt, zurückzuschneiden. Vielen Dank für ihre Mithilfe.

Die Ortsgemeinde hat ihre Bäume schon einer Kontrolle unterzogen und wird entsprechend tätig werden.

Christian Stahl, Beauftragter der Ortsgemeinde Wiebelsheim