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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 48/2025
Amtlicher Teil
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4. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Heugarten“; Ortsgemeinde Lingerhahn

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB)

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Lingerhahn hat in seiner Sitzung am 11.11.2025 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gegeben wird:

Der Ortsgemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Heugarten“ nach § 13 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Weiterhin stimmt der Ortsgemeinderat Lingerhahn den beigefügten Planunterlagen (Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung) zu. Der Ortsgemeinderat beschließt die Beteiligungsverfahren gemäß 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der entsprechenden Verfahren.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Heugarten“ umfasst in der Gemarkung Lingerhahn folgende Flurstücke:

Flur 8, Flurstücke 107/1 und 107/3.

Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:

Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist die Anpassung der überbaubaren Grundstücksgrenzen, um eine sinnvolle Nachverdichtung bzw. gewisse Baufreiheiten im vorliegenden Geltungsbereich zu ermöglichen

Ansonsten gelten die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Ursprungs-Bebauungsplanes grundsätzlich unverändert fort.

2. Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 BauGB im sog. Vereinfachten Verfahren durchgeführt. In diesem Verfahren kann auf die zweiteilige Behörden – und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden. Auch sind bei diesem Verfahren u.a. eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht und die Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung entbehrlich.

Gemäß des Ortsgemeinderatsbeschlusses vom 11.11.2025 liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 4. Bebauungsplanänderung „Auf dem Heugarten“ (Textfestsetzungen und Begründung) in der Zeit vom 01.12.2025 bis 14.01.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12-14 (Hochhaus) 56281 Emmelshausen, Zimmer 2 in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr Montag bis Mittwoch von 13:45 Uhr bis 16:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung) sowie donnerstags von 13.45 Uhr bis 18.00 zur Einsicht öffentlich aus.

Wir weisen darauf hin, dass eine Einsichtnahme vom 24.12.2024 bis 04.01.2025 nur online möglich ist.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dieser Bauleitplanung der Ortsgemeinde Lingherhahn bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unter den Voraussetzungen der §§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz und 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Lingerhahn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Unterlagen können Sie auch im Internet unter

https://www.hunsrueckmittelrhein.de/rathaus/bauleitplanung

aufrufen.

Außerdem stehen die Unterlagen auf dem Geoportal Rheinland-Pfalz unter der Adresse: www.geoportal.rlp.de (Offenlagen gemäß BauGB) zur Verfügung.

Lingerhahn, 21.11.2025  —  Michael Didinger,

Ortsgemeinde Lingerhahn — Ortsbürgermeister