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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 49/2024
Amtlicher Teil
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Befahren von Wirtschaftswegen

Ich weise darauf hin, dass nach der Satzung der Stadt Oberwesel über die Benutzung der städtischen Wirtschaftswege vom 09.08.1971 nach § 6 Abs. 1, Satz 1 es unzulässig ist, die Wirtschaftswege zu befahren, wenn dies aufgrund jahreszeitlich bedingten Zustandes zu erheblichen Beschädigungen führt oder führen kann.

Ich bitte, dass Befahren der nicht befestigten Wirtschaftswege auf ein nachhaltiges und zweckmäßiges Maß zu reduzieren.

Karsten Liesenfeld,
Ortsvorsteher