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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein schreibt für den Zweckverband Kindertagesstätte Wiebelsheim den Neubau einer Kindertagesstätte mit Dorftreff öffentlich aus.

Vergabestelle

Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein

Rathausstraße 1

56281 Emmelshausen

Tel. 06747/121-0, Fax 06747/121-59

E-Mail vergabestelle@hunsrueck-mittelrhein.de

Internet: www.hunsrueck-mittelrhein.de

Öffentlicher Auftraggeber

Zweckverband Kindertagesstätte Wiebelsheim

In der Hohl 8

56291 Wiebelsheim

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

Vergabenummer

2023-02-15-0900

Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

- elektronisch

- in Textform

- schriftlich

Art des Auftrages

- Ausführung von Bauleistungen

Ort der Ausführung:

56291 Wiebelsheim

Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Gewerk 325: Fliesenarbeiten (Angebotseröffnung 15.02.2023, 9:00 Uhr)

Ca. 215 m²

Wandfliesen aus Feinsteinzeug

Ca. 230 m²

Bodenfliesen aus Feinsteinzeug (60x60 cm)

Ca. 140 m²

Bodenfliesen (30x60 cm)

Gewerk: 344: Schreinerarbeiten-Innentüren (Angebotseröffnung 15.02.2023, 9:15 Uhr)

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Türelemente mit Zarge für nachträglichen Einbau davon:

7 x

zweiteilige Türelemente mit feststehendem Seitenteil (Sichtverbindung)

15 x

Brandschutztüren

31 x

einflüglige Türelemente (Vollspantür mit Stahlzarge)

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage ./.

Zweck des Auftrages ./.

Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe oben)

- nein

Ausführungsfristen

- Beginn der Ausführung: Gewerk 325: 17. KW. 2023; Gewerk 344: 11. KW. 2023

- Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: Gewerk 325: 23. KW. 2023; Gewerk 344: 25. KW. 2023

Nebenangebote

- zugelassen

mehrere Hauptangebote

- zugelassen

Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden

- elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.subreport-elvis.de/E58574422

Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahme belegt ist.

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

- nachgefordert

Ablauf der Angebotsfrist

325: Fliesen am 15.02.2023 um 9:00 Uhr

344: Schreiner/Innentüren am 15.02.2023 um 9:15 Uhr

Ablauf der Bindefrist: am 14.03.2023

Anschrift für schriftliche Angebote

Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen

Adresse für elektronische Angebote

www.subreport.de/E58574422

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:

Deutsch

Zuschlagskriterien

- nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i.S.d § 132 SGB IX (= Bevorzugte Einrichtungen)

Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtung abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die Bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen.

Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben

Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen

Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Eröffnungstermin

325: Fliesen am 15.02.2023 um 9:00 Uhr

344: Schreiner/Innentüren am 15.02.2023 um 9:15 Uhr

Ort

Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Sitzungssaal

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen

Bieter und ihre Bevollmächtigten

geforderte Sicherheiten

Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme ab 250.000,00 EUR Auftragssumme, Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen

nach Baufortschritt gem. VOB

Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen.

Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Nachprüfstelle behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A)

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis (Kommunalaufsicht), Ludwigstraße 3, 55469 Simmern

Wiebelsheim, den 25.01.2023  —  Michael Brennemann, Ortsbürgermeister