Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes
Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zum 01.01.2023
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Hebesätze für die Realsteuern ab dem 01.01.2023 wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A auf 345 v. H.
Grundsteuer B auf 465 v. H.
Gewerbesteuer auf 380 v. H.
Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verbandsgemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Forstamt zu beauftragen, eine Zuwendung aus dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes für die Ortsgemeinde Thörlingen zu beantragen.
Neuabgrenzung des Forstreviers Baybachtal;
Erteilung des Einvernehmens zum Ausscheiden der Ortsgemeinde Mermuth aus dem Revierverbund
Der Ortsgemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu der Herauslösung der Ortsgemeinde Mermuth aus dem bestehenden Forstrevier Baybachtal.