Bei der Bundestagswahl stehen den Wahlberechtigten zwei Wege der Stimmabgabe offen: die Urnenwahl am Wahltag selbst ist der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Ebenso besteht für den Wahlberechtigten die Möglichkeit, im Zuge der Briefwahl seine Stimme abzugeben, wenn man am Wahltag nicht in das Wahllokal gehen kann oder möchte.
Zur Briefwahl weisen wir auf folgendes hin:
Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sollen den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen: voraussichtlich kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen erst ab dem 10.02.2025 begonnen werden. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen wiederum spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.
Wir empfehlen daher, die Briefwahl frühzeitig zu beantragen; dies ist schriftlich möglich, auch per E-Mail, Fax oder online unter https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=113.
Um mit den Postlaufzeiten verbundene Unsicherheiten zu vermeiden, können bei persönlicher Vorsprache im Wahlamt die Briefwahlunterlagen direkt an den Wahlberechtigten ausgehändigt werden. Auch ist es möglich, den Stimmzettel vor Ort auszufüllen und den Wahlbrief direkt wieder abzugeben. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen sowie die direkte Stimmabgabe vor Ort ist an beiden Verwaltungsstellen der VGV, Emmelshausen und Oberwesel, möglich.
Erweiterte Öffnungszeiten des Wahlamtes, ab 10.02.2025:
| Montag bis Donnerstag | 8:30 - 12:15 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
| donnerstags zusätzlich | 16:00 -18:00 Uhr |
| Freitag | 8:30 - 12.15 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr |
| Verwaltungsstelle Emmelshausen Rathausstr. 1 56281 Emmelshausen Kontakt: Tel. 06747/121-120 wahlen@vg-hm.de | Verwaltungsstelle Oberwesel Rathausstr. 6 55430 Oberwesel Kontakt: Tel. 06747/121-463 wahlen@vg-hm.de |