Ich möchte zum wiederholten Mal darauf aufmerksam machen, dass Hecken und Bäume, die in den Verkehrsraum, in Bürgersteige, öffentliche Parkflächen oder über Grundstücksgrenzen wachsen, laut der Abbildung zurückgeschnitten werden müssen. Die Lichtkegel von Straßenlaternen sind ebenfalls freizustellen.
Bis Ende Februar dürfen noch alle „Gehölze“ auch in größerem Maße geschnitten werden. Ich bitte um Beachtung.