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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung gem. § 114 Abs. 2 GemOFeststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Wiebelsheim

Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Wiebelsheim

Nachdem der Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Wiebelsheim am 08.11.2023 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat der Ortsgemeinderat Wiebelsheim in seiner Sitzung am 05.12.2023 den Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie der Verwaltung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2022 wurde festgestellt auf:

a)

Jahresfehlbetrag (Ergebnisrechnung):

b)

Finanzmittelfehlbetrag (Finanzrechnung):

c)

Eigenkapital am 31.12.2022:

d)

Bilanzsumme am 31.12.2022:

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt in der Zeit von Montag, 18.12.2023 bis Donnerstag, 28.12.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus.

Wiebelsheim, den 07.12.2023
Ortsgemeinde Wiebelsheim
(DS)
Michael Brennemann, Ortsbürgermeister