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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung gem. § 114 Abs. 2 GemO Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2022 des Waldzweckverbandes „Der Scheid“

Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2022 des Waldzweckverbandes „Der Scheid“

Nachdem der Jahresabschluss 2022 des Waldzweckverbandes am 22.11.2023 durch die beauftragten Rechnungsprüfer nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat die Verbandsversammlung des Waldzweckverbandes „Der Scheid“ in ihrer Sitzung am 04.12.2023 den Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Verbandsvorsteher, dem stellvertretenden Verbandsvorsteher (soweit dieser Vertretungen wahrgenommen hat) sowie der Verwaltung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2022 wurde festgestellt auf:

a)

Jahresfehlbetrag (Ergebnisrechnung):  —  4.699,93 €

b)

Finanzmittelfehlbetrag (Finanzrechnung):  —  5.826,31 €

c)

Eigenkapital am 31.12.2022:  —  466.403,55 €

d)

Bilanzsumme am 31.12.2022:  —  488.475,64 €

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht der beauftragten Rechnungsprüfer liegt in der Zeit von Montag, 18.12.2023 bis Donnerstag, 28.12.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 209, öffentlich aus.

Emmelshausen, den 07.12.2023
(DS)
Peter Unkel,
Verbandsvorsteher