Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Hunsrück-Kreises hat aufgrund des § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 111 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) und § 14 des Landesgesetzes über den Rechnungshof (RHG) und der Nr. 4 der Verwaltungsvorschrift zu § 14 RHG die Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein geprüft. Diese unvermutete Kassenprüfung fand am 13. und 14.06.2023 statt und erstreckte sich auf den Zeitraum vom 15.12.2022 bis 14.06.2023. Das Schwergewicht der Prüfung lag auf den Geschäftsvorfällen des laufenden Haushaltsjahres.
Gemäß § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung hat der Bürgermeister den Verbandsgemeinderat am 07.12.2023 über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet. Der komplette Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfamtes des Rhein-Hunsrück-Kreises und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen vom 18.12.2023 bis 28.12.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, Zimmer 106, öffentlich aus.