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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
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gem. § 114 Abs. 2 GemO Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2024 der Ortsgemeinde Birkheim

Nachdem der Jahresabschluss 2024 der Ortsgemeinde Birkheim am 16.10.2025 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat der Ortsgemeinderat Birkheim in seiner Sitzung am 28.11.2025 den Jahresabschluss 2024 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie der Verwaltung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2024 wurde festgestellt auf:

a)

Jahresüberschuss (Ergebnisrechnung):

53.978,08 €

b)

Finanzmittelüberschuss (Finanzrechnung):

10.904,50 €

c)

Eigenkapital am 31.12.2024:

1.225.923,42 €

d)

Bilanzsumme am 31.12.2024:

1.974.477,39 €

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt in der Zeit von Montag, 15.12.2025 bis Dienstag, 23.12.2025 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 205, öffentlich aus.

Birkheim, den 04.12.2025
Ortsgemeinde Birkheim
(DS)
Rainer Retz,
Ortsbürgermeister