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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 51/2022
Amtlicher Teil
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Aufstellung des Bebauungsplans „Im Baid“; Ortsgemeinde Morshausen Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB)

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Morshausen hat in seiner Sitzung am 16.12.2022 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gegeben wird:

Der Ortsgemeinderat Morshausen beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Im Baid“ einzuleiten.

Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Flächen in der Gemarkung Morshausen, Flur 6, Flurstücke 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 47/5 tlw., 175.

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Im Baid“ tragen.

Das Bebauungsplanverfahren soll gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.

Inhalt des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung eines Neubaugebietes.

Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:

Morshausen, 19.12.2022  —  Hans-Peter Friedrich,
Ortsgemeinde Morshausen  —  Ortsbürgermeister