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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 51/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung gem. § 114 Abs. 2 GemOFeststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Urbar

Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Urbar

Nachdem der Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Urbar am 05.10.2023 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat der Ortsgemeinderat Urbar in seiner Sitzung am 13.12.2023 den Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie der Verwaltung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2022 wurde festgestellt auf:

a)

Jahresüberschuss (Ergebnisrechnung):

b)

Finanzmittelfehlbetrag (Finanzrechnung):

c)

Eigenkapital am 31.12.2022:

d)

Bilanzsumme am 31.12.2022:

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt in der Zeit von Mittwoch, 27.12.2023 bis Freitag, 05.01.2024 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus.

Urbar, den 15.12.2023 — (DS) Heinz Link,
Ortsgemeinde Urbar  —  Ortsbürgermeister