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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung gem. § 114 Abs. 2 GemO

Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Dörth

Nachdem der Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Dörth am 31.10.2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat der Ortsgemeinderat Dörth in seiner Sitzung am 11.12.2024 den Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie der Verwaltung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2022 wurde festgestellt auf:

a)

Jahresüberschuss (Ergebnisrechnung):

b)

Finanzmittelüberschuss (Finanzrechnung):

c)

Eigenkapital am 31.12.2022:

d)

Bilanzsumme am 31.12.2022:

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt in der Zeit von Montag, 06.01.2025 bis Dienstag, 14.01.2025 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 209, öffentlich aus.

Dörth, den 13.12.2024 — (DS) Achim Seis,
Ortsgemeinde Dörth  —  Ortsbürgermeister