Am Sonntag, dem 22. März 2026, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl des Ortsbürgermeisters und am Sonntag, dem 12. April 2026, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl des Ortsbürgermeisters statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum
bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.