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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 51/2025
Amtlicher Teil
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Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Laudert am 03.12.2025

Forstwirtschaftsplan 2026

Der Gemeinderat stimmte dem Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2026 mit dem Zusatz zu, dass dieser sich durch Witterungseinflüsse oder durch weitere Borkenkäfer­kalamitäten gravierend ändern kann.

Jahresabschluss 2024

Der Ortsgemeinderat stellte den Jahresabschluss 2024 fest und erteilte dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein sowie den Beauftragten des Bürgermeisters Entlastung.

Friedhofsangelegenheiten

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Friedhofssatzung zu. § 15 d Abs. 1 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Laudert wird wie folgt geändert:

Die Beisetzung in einem Rasen-Einzelgrab kann in einem Sarg oder als Asche in einer Urne erfolgen. § 15a Abs. 2 Buchst. B gilt entsprechend. Es besteht jedoch die Möglichkeit in einer Rasengrabstätte für Einzelgräber, die bereits durch eine Bestattung belegt ist, zusätzlich eine Urne beizusetzen.

Bei der zweiten Beisetzung muss es sich um Familienangehörige 1. Grades (Ehepartner, Vater oder Mutter mit Kind, Geschwister) handeln. Diese Regelung gilt für alle im Belegungsplan ausgewiesenen drei Rasengrabreihen.

Für die Rasengrabreihen 1 und 2 beginnt die Ruhezeit von 25 Jahren mit der letzten Beisetzung, unabhängig von der Erstbestattung.

In der Rasengrabreihe 3 darf die zusätzliche Beisetzung einer Urne nur dann erfolgen, wenn die verbleibende Ruhezeit nach der ersten Bestattung noch mindestens 15 Jahre beträgt.

Des Weiteren stimmte der Gemeinderat der Beisetzung von ortsfremden Personen auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Laudert zu. Dies wird auf Antrag ausschließlich in einer Urnenstele (§ 16 Friedhofssatzung) gestattet.

Annahme von Zuwendungen

Der Gemeinderat stimmte der Annahme mehrerer Spenden in einer Gesamthöhe von 2.400 € für den Jugendraum der Ortsgemeinde Laudert zu.