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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung derHaushaltssatzung des Forstzweckverbandes Emmelshausenfür das Jahr 2023 vom 01.02.2023

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 538.420 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 533.950 €

der Jahresüberschuss auf 4.470 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen 8.600 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 8.600 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit -8.600 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit 0 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Umlage

Die Umlage des Forstzweckverbandes Emmelshausen für das Haushaltsjahr 2023 wird von den Verbandsmitgliedern gem. § 7 der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Emmelshausen vom 21.11.1985 aufgebracht und auf 41.000 € festgesetzt.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 130.621,57 €. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich 135.091,57 € und zum 31.12.2023 voraussichtlich 139.561,57 €.

§ 6 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Emmelshausen, den 01.02.2023  —  (S) Peter Unkel,
Verbandsvorsteher

Hinweise:

1.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.01.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 13.02.2023 bis Mittwoch, 22.02.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 209, öffentlich aus.

3.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder dem Forstzweckverband Emmelshausen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Emmelshausen, den 01.02.023  —  (S) Peter Unkel,
Verbandsvorsteher