Annahme Forsteinrichtung
Der Rat stimmte der mittelfristigen Betriebsplanung (= Forsteinrichtung) für den Gemeindewald Hungenroth für die kommenden 10 Jahre von 2022 bis einschließlich 2032 zu.
Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes;
Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zum 01.01.2023
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Hebesätze für die Realsteuern ab dem 01.01.2023 wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A auf 345 v. H.
Grundsteuer B auf 465 v. H.
Gewerbesteuer auf 380 v. H.
Benutzungsordnung der Einrichtungen der Ortsgemeinde Hungenroth;
Überprüfung und Anpassung der Benutzungsentgelte
Der Ortsgemeinderat stimmte der Änderung der Benutzungsordnung zu. Auf die gesonderte öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.