Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG);
Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zum 01.01.2023
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Hebesätze für die Realsteuern ab dem 01.01.2023 wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A auf 335 v. H.
Grundsteuer B auf 455 v. H.
Gewerbesteuer auf 400 v. H.
Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verbandsgemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Forstamt zu beauftragen, eine Zuwendung aus dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes für die Ortsgemeinde Mühlpfad zu beantragen.