Titel Logo
Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser, Dörth

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser hat in der Sitzung am 04.12.2024 die nachfolgende Satzung zum Wirtschaftsplan 2025 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 24 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der z. Z. geltenden Fassung beschlossen:

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser, Dörth zum Wirtschaftsplan 2025

§ 1

§ 2

Der Vermögensplan wird in Einnahmen und Ausgaben im Wirtschaftsplan 2025 festgesetzt auf 32.371.000

§ 3

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen

Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 15.335.000

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 12.894.000

§ 4

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung

von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  — 11.556.000

verzinste Kredite auf — 13.765.000

zusammen auf —  25.321.000

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

wird festgesetzt auf —  3.000.000

§ 6

§ 7

Abschlagszahlungen werden gemäß § 25 AVBWasserV entsprechend dem Verbrauch aus dem letzten Abrechnungszeitraum oder nach dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kunden erhoben.

Dörth, den 04.12.2024 — 
RheinHunsrück Wasser — gez. Peter Unkel,
Zweckverband — Verbandsvorsteher

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 13.01.2025, Az. 17 06 RHW/21 die genehmigungspflichtigen Teile der Satzung genehmigt und gegen die übrigen Festsetzungen des Wirtschaftsplanes 2025 aufsichtsbehördliche Bedenken nicht erhoben. Die übrigen Teile des Wirtschaftsplanes liegen in der Zeit vom 17.02. bis 25.02.2025 im Verwaltungsgebäude des Zweckverbandes in Dörth, Gallscheider Str. 1 öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband RheinHunsrück Wasser, Dörth, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Dörth, den 31.01.2025 — 
RheinHunsrück Wasser — gez. Peter Unkel,
Zweckverband — Verbandsvorsteher